Bedingungen für die Projekteinreichung

Veranstalter:

Galledia Event AG
Hafnerwisenstrasse 1
9442 Berneck
event@galledia.ch

Gegenstand

Der Architektur + Marketing Award zeichnet Projekte aus, die Architektur, Innenarchitektur oder temporäre Bauten qualitätsvoll als Marketinginstrument einsetzen.

Die eingereichten Projekte werden durch eine unabhängige Fachjury beurteilt. Ein Anspruch auf Nomination, Auszeichnung oder Veröffentlichung besteht nicht.

Einreichungsberechtigung

Zur Projekteinreichung berechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Organisationen, die massgeblich an der Realisierung des eingereichten Projekts beteiligt waren, insbesondere:

  • Planerinnen und Planer (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur etc.)
  • Unternehmen aus Marketing, Kommunikation und Corporate Identity
  • Bauherrschaften, Institutionen und Projektentwickler
  • weitere am Projekt beteiligte Fachpersonen

Zulässig sind ausschliesslich Projekte:

  • die zum Zeitpunkt der Einreichung vollständig realisiert und fertiggestellt sind
  • die nicht älter als vier Jahre sind
  • die in der Schweiz oder in Europa realisiert wurden

Die einreichende Person bestätigt mit dem Absenden der Projekteinreichung, zur Einreichung berechtigt zu sein.

Einreichung

Die Einreichung erfolgt ausschliesslich über das offizielle Online-Formular. Es gilt:

  • Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäss gemacht werden
  • Die Einreichung erfolgt innerhalb der kommunizierten Frist
  • Unvollständige oder fehlerhafte Eingaben können vom Verfahren ausgeschlossen werden

Pro Projekt ist eine separate Einreichung erforderlich.

Mehrere Einreichungen pro Einreichenden sind zulässig, sofern jedes Projekt separat eingereicht wird.

Die Einreichung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.

Die Galledia Event AG behält sich vor, bei unvollständigen Angaben fehlende Informationen nachzufordern.

Einreichungsgebühr

Für jede Projekteinreichung wird eine Gebühr von CHF 320.– zuzüglich gesetzlicher MWST erhoben. Es gilt:

  • Die Einreichungsgebühr ist pro eingereichtem Projekt geschuldet
  • Die Gebühr ist unabhängig vom Ausgang der Jurierung geschuldet
  • Bei Rückzug der Einreichung, Ausschluss oder Nichtnomination erfolgt keine Rückerstattung
  • Die eingereichten Projekte werden erst nach Eingang der Einreichungsgebühr zur Jurierung zugelassen

Bewertung und Juryentscheid

Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt durch eine unabhängige Jury. Es gilt:

  • Die Jury entscheidet abschliessend über Nominationen und Auszeichnungen
  • Die Entscheide der Jury sind endgültig
  • Es wird keine Korrespondenz über Juryentscheide geführt
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Nutzungsrechte

Die Urheberrechte an den eingereichten Projekten verbleiben bei den Einreichenden.

Mit der Einreichung wird der Galledia Event AG jedoch das nicht ausschliessliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Recht eingeräumt, die eingereichten Inhalte im Zusammenhang mit dem Award zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere:

  • Veröffentlichung auf Websites und Social Media
  • Verwendung in Print- und Online-Medien
  • Präsentation im Rahmen der Award-Veranstaltung
  • Nutzung für Marketing- und Kommunikationszwecke des Awards

Die Nutzung erfolgt unentgeltlich.

Die Einreichenden stellen sicher, dass sie über alle notwendigen Rechte verfügen und keine Rechte Dritter verletzt werden.

Eine Rückgabe der eingereichten Unterlagen erfolgt nicht.

Haftung

Die Galledia Event AG übernimmt keine Haftung für:

  • technische Störungen bei der Einreichung
  • Datenverluste oder Übertragungsfehler
  • Inhalte, die von Einreichenden eingereicht werden

Die Verantwortung für die eingereichten Inhalte liegt ausschliesslich bei den Einreichenden. Dies gilt auch für allfällige indirekte Schäden oder Folgeschäden.

Ausschluss von Einreichungen

Die Galledia Event AG behält sich das Recht vor, Einreichungen ohne Angabe weiterer Gründe vom Wettbewerb auszuschliessen, insbesondere bei:

  • unvollständigen oder falschen Angaben
  • fehlenden Nutzungsrechten
  • Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen

Änderungen

Die Galledia Event AG behält sich vor, den Award sowie diese Teilnahmebedingungen aus wichtigen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen anzupassen. Änderungen werden den Teilnehmenden in geeigneter Form kommuniziert.

Bereits eingereichte Projekte sowie bereits bezahlte Einreichungsgebühren bleiben von nachteiligen Änderungen unberührt.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Galledia Event AG.

Schlussbestimmungen

Mit der Einreichung eines Projekts bestätigen die Einreichenden, dass sie diese Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.

Stand: Juni 2026